Angebotene Fahrerlaubnisklassen
Motorrad - Klassen
AM - Roller und Mopeds
Mindestalter 15 Jahre
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung bis 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum bis 50 cm³
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung bis 4 kW, einer maximalen Leermasse⁵ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von 50 cm³
Leichte vierrädrige Straßen-Quads bis 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 6 kW, jeweils mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
A 1 - Motorrad
Mindestalter 16 Jahre
Eingeschlossen AM
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm³
- bis 11 kw (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kw/kg)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- bis 15 kw
A 2 - Motorrad
Mindestalter 18 Jahre
Eingeschlossen AM/A1
Krafträder bis 35 kw (Verhältnis Leistung/Leergewicht bis 0,2 kw/kg)
inkl. Beiwagen
Bemerkung: Bei 2 Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung und keine besonderen Ausbildungsfahrten
A - Motorrad
Mindestalter:
a) 24 Jahre Krafträder bei Direktzugang
b) 21 Jahre dreirädrige Kfz über 15 kw
c) 20 Jahre Krafträder bei mind. 2 Jahre Vorbesitz A2
1. Krafträder
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- inkl. Beiwagen
2. Dreirädrige Fahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- über 15 kw
Eingeschlossen: AM/ A1/A2
Mit einem Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist nach 2 Jahren lediglich eine praktische Prüfung zu fahren, die besonderen Ausbildungsfahrten entfallen
PKW Klassen
BF 17 - PKW mit Begleitung
Mindestalter 17 Jahre
Begleitendes Fahren
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t (außer Motorräder: A1,A2,A)
Die Begleitpersonen müssen:
- mindestens 30 Jahre alt sein
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
- dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister besitzen
B - PKW
Mindestalter 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (außer Motorräder: A1,A2,A) bis 3,5 t
- bis 8 Personen + Fahrer
- inkl. Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
- ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg, darf die Kombination von Fahrzeug und Anhänger 3500 kg nicht überschreiten
Die Fahrausbildung und Prüfung wird mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt. Nach abgeschlossener Ausbildung, dürfen auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden.
Dafür müssen in der Ausbildung 10 Fahrstunden (45 min) mit einem Schaltwagen absolviert werden, anschließend muss die Schaltkompetenz in einer 15 minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden.
Bestehende Einschränkungen der Klasse B 78 können somit aufgehoben werden.
B 96 - PKW mit Anhänger
Fahrzeugkombinationen aus einem Kfz der Klasse B mit einem Anhänger
Auch hier ist die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger auf eine zulässige Gesamtmasse von 4250 kg beschränkt
Der Vorteil gegenüber Klasse B ist, bei einer kombinierten zulässigen Gesamtmasse von 4250 kg ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht auf 750 kg beschränkt.
Mindestalter : 18 Jahre
Für den Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse sind lediglich Übungsstunden und eine Fahrerschulung notwendig
BE - PKW mit Anhänger
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger bis 3500 kg, also in Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger bis zu 7 t zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Fahrerlaubnisklasse B