B197 - die neue Automatikregelung für die PKW Fahrerlaubnis
Seit April 2021 ist die neue Automatikregelung für die PKW Fahrerlaubnis in Kraft getreten.
Die Fahrausbildung und Prüfung wird mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt. Nach abgeschlossener Ausbildung, dürfen auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden.
Dafür müssen in der Ausbildung 10 Fahrstunden (45 min) mit einem Schaltwagen absolviert werden, anschließend muss die Schaltkompetenz in einer 15 minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden.
Uns stehen dafür 2 Fahrzeuge mit Automatikgetriebe zur Verfügung.